Kabinett Schmidt III

Kabinett Schmidt III
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
Helmut Schmidt
Bundeskanzler Helmut Schmidt
Wahl 1980
Legislaturperiode 9.
Ernannt durch Bundespräsident Karl Carstens
Bildung 6. November 1980
Ende 1. Oktober 1982
Dauer 1 Jahr und 329 Tage
Vorgänger Kabinett Schmidt II
Nachfolger Kabinett Kohl I
Zusammensetzung
Partei(en) SPD und FDP[A 1]
Minister 16
Repräsentation
Deutscher Bundestag bis September 1982:
271/497 (55 %)




ab September 1982:
218/497 (44 %)





Berliner Abgeordnete bis September 1982:
11/22 (50 %)




ab September 1982:
10/22 (45 %)





Das dritte Kabinett von Bundeskanzler Helmut Schmidt trat nach der Bundestagswahl 1980 an. Die beiden Koalitionsparteien SPD und FDP regierten seit der Bundestagswahl 1969 zusammen – entfremdeten sich jedoch im Jahr 1982 immer mehr voneinander. Streit gab es über die widersprüchlichen Haltungen in der SPD zum NATO-Doppelbeschluss sowie über wachsende Arbeitslosigkeit und Staatsschulden.

Am 17. September 1982 zerbrach die Koalition. Die FDP-Minister wurden vom Bundespräsidenten aus ihren Ämtern entlassen; als vorübergehende Minderheitsregierung amtierte das Kabinett weiter. Am 1. Oktober 1982 wählten Abgeordnete von CDU, CSU und Teilen der FDP den bisherigen Oppositionsführer Helmut Kohl mit einem konstruktiven Misstrauensvotum zum Bundeskanzler.
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